Förderverein

Am 06. Juli 2004 fand die Gründungssitzung des „Fördervereins Kinderhaus Sonnenblume der Auferstehungsgemeinde Arheilgen“ statt. Seitdem hat der Förderverein viele große und kleine Projekte im Kinderhaus möglich gemacht, die mit den offiziellen Mitteln nie realisiert worden wären, z.B.:

  • die Neuanlage des Fußballplatzes, inkl. neuer Tore
  • Hort-Hütte (Zuschuss zu den Materialkosten)
  • Wobble Boards
  • eine Hängematte für mehrere  Kinder
  • Sonnensegel für den Garten
  • Ausstattung für unsere Strand-Ruhezone

Da das Kinderhaus selbst keine Spenden annehmen darf, sammelt der Förderverein die dem Kinderhaus zugedachten Spenden und leitet sie in Form von Sachspenden weiter. Dies ist in der Satzung so festgelegt.

Spenden beim Einkaufen mit Schulengel

Unterstützen Sie uns doch einfach
beim Einkaufen im Internet
bei Schulengel.de.

 

 

Mitglied werden

Werden Sie mit 10 € im Jahr (gerne auch mehr) Mitglied im Förderverein und helfen Sie, dass Projekte und Ideen jenseits des Haushalts realisiert werden können, die unseren Kindern das Spielen und Lernen verschönern. Einfach das Förderverein-Infoblatt herunterladen, ausfüllen und im Kinderhaus abgeben: Flyer_Kinderhaus_Sonnenblume_Foerderverein

Satzung

Unsere Satzung können Sie hier nachlesen: SatzungFörderverein

Datenschutz

Auch im Förderverein ist der Schutz Ihrer Daten, welche bei der Anmeldung erhoben werden, wichtig. Hier können Sie alles wichtige dazu nachlesen.

Impressum und Kontakt

Kinderhaus Sonnenblume der Ev.-luth. Auferstehungsgemeinde Arheilgen
Asternweg 6
64291 Darmstadt
Telefon: 0 61 51 – 27 81 168

Email: foerderverein at kinderhaus-sonnenblume.net

Gemeinschaftlich vertretungsbefugt:

  • 1. Vorsitzender: Martin Symalla
  • 2. Vorsitzende: Theresa Jansen
  • Kassenwart: Jan-Philipp Rötz

Register: Vereinsregister

Registernummer: VR 3318

Registergericht: Amtsgericht Darmstadt

Vereinszweck ist die Förderung von Bildung und Erziehung der Kinder im Kinderhaus Sonnenblume Arheilgen, wenn die vom Träger zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen.